Der Blick in Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm

Die Gastroskopie (Magenspiegelung) hat sich als sicheres Standardverfahren zur Beurteilung des oberen Verdaungstraktes bei vielfältigen Krankheitsbildern und Fragestellungen fest etabliert.
Mit einer Gastroskopie werden Speiseröhre, Magen und Zwölfingerdarm (der oberste Teil des Dünndarms) untersucht. Dazu wird ein geschmeidig biegsames, schlankes Endoskop mit eingebauter Digitalkamera durch den Mund eingeführt. Minimalste Veränderungen können dabei gesehen werden, die im Röntgenbild oder einer Kernspintomographie (MRT) noch gar nicht erkannt werden. Im Vergleich zu anderen bildgebenden Untersuchungsverfahren ist bei der Endoskopie neben der wichtigen optischen Beurteilung auch die sofortige Möglichkeit gegeben, Gewebeproben aus auffälligen Bereichen zu entnehmen. Dazu wird eine kleine Spezialzange durch einen Kanal im Endoskop geschoben und die Probe ganz präzise aus dem entsprechenden Gewebe gewonnen. Da die Schleimhäute schmerzunempfindlich sind, spüren Sie davon nichts. Die Proben werden von Spezialisten mikroskopisch untersucht und ermöglichen dann eine zielgerichtete Therapie; zum Beispiel wenn eine Magenschleimhautentzündung durch eine chronische Infektion ausgelöst wird, die mit einer Antibiotikakur erfolgreich behandelt werden kann.

Für eine Gastroskopie muss der Magen vollständig entleert sein. Wie lange Sie vorher nichts essen dürfen, erfahren Sie, wenn Sie den Termin vereinbaren. Meist sind 6 bis 8 Stunden Fasten ausreichend, um den Magen zu entleeren. Bei manchen Erkrankungen oder nach schweren und reichlichen Mahlzeiten, ist aber eine längere Fastenperiode nötig (z. B. 12 Stunden über Nacht).

In der Regel wird Ihnen eine milde Kurznarkose, eine sogenannte Sedierung, angeboten, häufig als „Schlafspritze“ bezeichnet. Dadurch wird der Schutzreflex, den man als Würgereiz wahrnimmt, wirksam abgefangen, so dass Sie die Untersuchung tatsächlich „verschlafen“.
Durch die Medikation kann nach der Untersuchung Ihre Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit stark beeinträchtigt sein. Sie dürfen daher nicht alleine in den Straßenverkehr und müssen begleitet die Praxis verlassen. Insbesondere ist es nicht erlaubt, selbst Auto zu fahren.

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